Corona – Vorgehensweise bei einem positiven Schnelltest

Nach tagesaktueller Info aus dem Gesundheitsamt Rhein-Kreis Neuss gilt ab sofort folgende Vorgehensweise bei einem positiven Schnelltest in der Schule

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Folgende Daten werden von der Schule dem Gesundheitsamt übermittelt:

Vorname
Name
Geburtsdatum
Klasse
letzter Schultag
Art des Corona-Testes  ( Pock Test = Schule / zu Hause  = Schnelltest)

In der Schule positiv getestete Schüler dürfen NICHT ins Testzentrum fahren !
Sie müssen sich sofort in Quarantäne begeben.

Die Erziehungsberechtigten vereinbaren unter der Telefon Nummer

          0 21 81 / 601 – 66 66

beim Gesundheitsamt einen PCR Test. ( Dabei bitte Geduld aufbringen! )

Nur infizierte Personen bekommen einen PCR Test.
Nur mit PCR Test gibt es einen Genesenenbescheid.

Alle Haushaltsangehörigen die nicht geimpft oder länger als vor 90 Tagen das 2. Mal geimpft wurden müssen in Quarantäne. Ausgenommen sind geboosterte Personen.

Mitschüler ( Sitznachbarn ) müssen aufgrund des Maskentragens in der Schule nicht automatisch in Quarantäne. Haben sich dieKinder jedoch in ihrer Freizeit ohne Maske getroffen, gilt auch hier die Quarantäne als Kontaktperson.

Die Quarantäne für alle lautet erst einmal über 10 Tage.
Selbst positive Schüler dürfen sich erst nach dem 7. Tag freitesten und nur dann, wenn sie 48 Stunden vorher symptomfrei waren.

Schüler, die nur Kontaktpersonen sind, dürfen sich nach dem 5. Tag freitesten.

Zum Freitesten genügt dann ein Schnelltest im Testzentrum. Dieser

Negativbescheid muss unter folgendem Link

          rkn.nrw/freitestung

hochgeladen werden und eine Kopie davon ist bitte im Sekretariat abzugeben.