Informationen zum Schuljahresanfang

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

wir leben mittlerweile seit über fünf Monaten mit dem Corona-Virus, das unser Leben in allen Bereichen – privat und öffentlich – so fundamental verändert hat. Die Einschränkungen unserer Freiheiten werden nun Stück für Stück aufgehoben, in Teilbereichen kehrt etwas Normalität zurück, und wir haben Grund vorsichtig optimistisch zu sein. Aber natürlich müssen wir wachsam bleiben und insbesondere an epidemiologisch so sensiblen Orten wie Schulen.

Wie geht das Schuljahr los?

Grundsätzlich gilt laut dem Ministerium für Schule und Bildung (MSB), dass mit dem neuen Schuljahr der Regelbetrieb an den Schulen in NRW wiederaufgenommen wird. Das heißt, dass alle Schülerinnen und Schüler grundsätzlich wieder vollumfänglich unterrichtet werden, in manchen Fächern kann es allerdings Einschränkungen geben, wenn die Hygiene-Abstandsregeln nicht eingehalten werden können.

Mund-/Nasenschutz

Die zentrale Maßnahme im Kampf gegen Infektionen ist das Tragen eines Mund-Nasenschutzes. Das MSB hat am Montag verfügt, dass der Mund-Nasenschutz in Schulen Pflicht ist, für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und alle anderen, die sich in der Schule aufhalten, und zwar sowohl in den Klassenräumen und auf den Fluren als auch auf dem Schulhof und dem Lehrerzimmer. Ausnahmen gibt es beim Essen und Trinken sowie für Lehrerinnen und Lehrer und andere Einzelpersonen, z. B. im Rahmen von Vorträgen oder phonetischen Erklärungen. Der Mindestabstand muss dabei gewahrt werden. Bitte statten Sie Ihre Kinder mit Maske und Ersatzmaske aus. Für Notfälle halten wir im Sekretariat Masken vor.

Wir wissen, dass diese Regelung uns allen viel abverlangen wird, sie ist aber unausweichlich. Wir appellieren an Sie, bitte machen Sie Ihren Kindern deutlich, dass es dazu keine Alternative gibt. Nur wenn Sie zu Hause Akzeptanz schaffen, kann es uns in der Schule gelingen, die Maßnahmen im Interesse aller durchzusetzen.

Falls für Ihr Kind eine besondere medizinische Situation vorliegt, bei der das dauerhafte Tragen eines Mund-/Nasenschutzes problematisch ist, treten Sie bitte in Kontakt mit uns, wir werden dann – gegebenenfalls zusammen mit dem Gesundheitsamt – nach einer individuellen Lösung suchen.

Abstand

Abstand halten bleibt das Gebot der Stunde. Offensichtlich ist, dass wohl in keiner Schule der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann, wenn Präsenzunterricht für alle stattfindet. Deshalb gilt die umfängliche Maskenpflicht. Das System „Einbahnstraße“ innerhalb des Schulgebäudes wollen wir zunächst nicht aufrechterhalten, damit sich der Verkehr auf insgesamt mehr Flure verteilt und Distanzhalten leichter ist, auch wenn es dadurch zu mehr Face-to-Face-Begegnungen kommen kann. In diesem Zusammenhang möchten wir an die Corona-App des Robert-Koch-Instituts erinnern, die wir ausdrücklich empfehlen. Im Übrigen gilt weiterhin das Gebot der Distanz von mindestens 1,5 Metern. Wo diese Distanz nicht eingehalten werden kann, muss zwingend ein Mund-/Nasenschutz getragen werden. Schulorganisatorisch sind wir angehalten, jahrgangsübergreifende Lerngruppen zu vermeiden, neben den normalen Klassenverbänden können aber Kurse mit Schülerinnen und Schülern verschiedener Klassen derselben Jahrgangsstufe gebildet werden. Somit ist Religionsunterricht, Unterricht in der zweiten Fremdsprache, Unterricht im Wahlpflichtbereich II sowie der in Kursen organisierte Unterricht der Oberstufe möglich.

Um in den Klassen- und sonstigen Räumen die Aerosolbelastung gering zu halten, sind die Lehrerinnen und Lehrer angewiesen, regelmäßig und intensiv zu lüften. Zu diesem Zweck müssen die Fenster entriegelt werden. Schülerinnen und Schülern ist es untersagt, Fenster in Abwesenheit eines Lehrers oder einer Lehrerin zu öffnen. Um Schmierinfektionen zu vermeiden, werden Handkontaktflächen regelmäßig desinfiziert. Dafür sind zwei Reinigungskräfte in der Schule unterwegs.

Krankmeldungen

Falls Ihr Kind morgens Symptome zeigt, die auf eine Coronainfektion hinweisen könnten, lassen Sie es im Zweifelsfall lieber zuhause und klären Sie den Gesundheitsstatus des Kindes ab. Wenn ein Kind solche Symptome in der Schule aufweist, werden wir Sie unverzüglich informieren und Sie bitten Ihr Kind abzuholen.

Nach dem Urlaub

Wenn Sie in den letzten 14 Tagen aus einem Land zurückgekehrt sind, für das das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat, bitten wir Sie eindringlich, sich und Ihre Familie testen zulassen, damit das Virus nicht über diesen Weg in die Schulgemeinde Eingang findet. Sie erhalten weitere Hinweise zu Tests und weiteren Themen im Zusammenhang mit der Corona-Problematik auf der Seite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales: www.mags.nrw/coronavirus

Cafeteria

Die Cafeteria öffnet wieder am 17.8.2020, Öffnungszeiten sind zunächst von 7.40 Uhr bis 13.00 Uhr. Bitte richten Sie sich darauf ein, dass Ihre Kinder sich in diesen ersten Tagen selbst verpflegen müssen. Später werden die Öffnungszeiten ausgeweitet. Um Gedränge im Multifunktionsraum zu vermeiden, wird zunächst nur nach außen über den Schalter zum Schulhof verkauft.

Digitalisierung, Unterricht auf Distanz

Wir sehen die Veränderungen, die sich durch die Coronasituation ergeben, nicht nur als Erschwernis, sondern richten unser Augenmerk auch auf die Innovationschancen, die sich uns bieten. Während des Lock-Downs haben wir Erfahrungen gesammelt, die wir nun auch im Regelbetrieb der Schule nutzbar machen wollen. Hierzu gehört die Verständigung über digitale Plattformen, Kommunikationswege und – zum Beispiel die Einführung des digitalen Klassenbuchs. Wenn Sie sich dafür näher interessieren möchten, können Sie sich in Kürze auf unserer Homepage informieren.

Ihnen allen wünsche ich schöne Sommertage und einen angenehmen Ferienausklang.

Ihr

Theodor Lindner