Handykonzept

FAQ – HANDYKONZEPT

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

auf dieser Seite finden Sie eine Zusammenstellung von Informationen zu besonders häufig gestellten Fragen zum Handykonzept am BvA. Sie können sich in den folgenden Kategorien informieren und auf diese Weise schnell eine Antwort auf Ihre Frage finden:

  • Kategorie 1: Konkrete Inhalte des Handykonzepts
  • Kategorie 2: Beweggründe und Motivation für die Einführung des Handykonzepts
  • Kategorie 3: Durchsetzung und Maßnahmen des Handykonzepts
  • Kategorie 4: Erreichbarkeit und Informationsweiterleitung während des Schultags
  • Kategorie 5: Digitales Arbeiten im Unterricht /Medienerziehung am BvA
  • Kategorie 6: Sonderregelungen

Kategorie 1: Konkrete Inhalte des Handykonzepts

1. Dürfen Schülerinnen und Schüler ihr Handy mit zur Schule bringen?
Ja, das Mitführen eines Handys ist erlaubt, aber die Nutzung ist während der Schulzeit und auf dem gesamten Schulgelände altersgerecht geregelt.

2. Wie lautet die Grundregel für die Handynutzung auf dem Schulgelände?
Mit Betreten des Schulgeländes muss das Handy ausgeschaltet und sicher verstaut werden, z. B. in der Schultasche. Dies gilt auch vor dem Unterrichtsbeginn um 08:00 Uhr oder 08:20 Uhr und nach dem jeweiligen Unterrichtsschluss bis zum Verlassen des Geländes.

3. Wie lautet die Regelung zur Handynutzung vor Beginn des Unterrichts?
Auch vor dem Unterrichtsbeginn um 08:00 Uhr bzw. 08:20 Uhr gilt die Grundregel für die Handynutzung: Das Handy ist mit dem Betreten des Schulgeländes ausgeschaltet und sicher verstaut.

4.Gilt das Handykonzept auch für den Nachmittagsunterricht nach 13:30 Uhr?
Ja, das Handykonzept gilt für den gesamten Unterrichtstag bis zum Verlassen des Schulgeländes.

5. Gibt es Unterschiede hinsichtlich der Handyregelung zwischen Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I und II?
Ja. Für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I (Klassen 5-10) gilt: Handys sind während der gesamten Schulzeit und auf dem Gelände grundsätzlich ausgeschaltet und sicher, z.B. in der Schultasche, verstaut. Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II (Oberstufe) gelten altersgerechte, angepasste Regeln, z. B. darf das Handy in den großen Pausen im Oberstufenraum und während Freistunden im Atrium und im Multifunktionsraum genutzt werden.

6. Dürfen Handys im Unterricht genutzt werden?
Nein, eine Nutzung der Handys im Unterricht gilt als Unterrichtsstörung. In begründeten, einzelnen Ausnahmefällen kann die Lehrkraft die Handynutzung kurzzeitig für unterrichtsbezogene Zwecke erlauben. Dabei handelt es sich um Ausnahmen, keinen Regelfall. Es entsteht ausdrücklich kein Nachteil hinsichtlich der Mitarbeit, wenn eine Schülerin oder ein Schüler kein Handy dabei hat. Für das digitale Arbeiten im Unterricht werden iPads genutzt.

7. Dürfen Handys in Vertretungsstunden genutzt werden?
Nein, für Vertretungsstunde gelten die gleichen Regelungen wie für den Fachunterricht.

8. Gelten die Regeln des Handykonzepts auch für AGs nach dem Unterricht?
Ja, grundsätzlich gelten die Regeln des Handykonzepts auch für den Zeitraum von AGs. Sollte für eine AG ein privates Gerät (Handy/Tablet) zielführend und sinnvoll genutzt werden dürfen, entscheidet dies im Einzelfall die durchführende Lehrkraft.

9. Werden Handys im Unterricht für das digitale Arbeiten benötigt?
Nein. Für das digitale Arbeiten im Unterricht sind am BvA ab der Klasse 8 alle Schülerinnen und Schüler mit iPads ausgestattet. In den Klassen 5-7 stehen für das digitale Arbeiten im Unterricht iPad-Koffer zur Verfügung, die bei Bedarf genutzt werden.

10. Wie ist die Handynutzung in den Pausen geregelt?
Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I ist die Handynutzung auch in den großen Pausen nicht erlaubt. Das Handy bleibt ausgeschaltet. Schülerinnen und Schülern der Oberstufe ist die Nutzung in den großen Pausen im Oberstufenraum erlaubt, aber nicht in anderen Bereichen des Schulgeländes.

11. Was gilt für Freistunden in der Oberstufe?
In Freistunden dürfen Oberstufenschüler ihr Handy im Oberstufenraum, Atrium und Multifunktionsraum nutzen. Dabei ist darauf zu achten, dass sie andere nicht durch das Abspielen lauter Musik etc. stören. Die Aufnahme von Fotos und Videos ist auch in diesen Zeiten grundsätzlich nicht erlaubt.

12. Warum sind Handys in Sanitäranlagen und Umkleiden verboten?
Sanitäranlagen und Umkleiden sind besonders sensible Räume, in denen für unsere Schülerinnen und Schüler ein erhöhter Schutzbedarf besteht. Zum Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte und um ihnen das Aufsuchen dieser Räume mit einem Gefühl der Sicherheit zu ermöglich, sind Handys dort grundsätzlich verboten. Verstöße führen zwingend zu Maßnahmen.

13. Was passiert, wenn ein Handy bei Prüfungen genutzt wird?
Das Bereithalten eines Handys während Tests, Klassenarbeiten oder Prüfungen wird als Täuschungsversuch gewertet. Um ein Versehen zu verhindern, werden die Schülerinnen und Schüler zu Beginn der Prüfung daran erinnert, dass ihre Handys für die Dauer der Prüfung entweder ausgeschaltet auf dem Pult oder in den Schultaschen deponiert werden müssen.

14. Gilt das Handykonzept für auch für Smartwatches?
Das Tragen von Smartwatches ist – mit Ausnahme von Zeiträumen, in denen Prüfungen geschrieben werden – vorerst weiterhin erlaubt.Die Erlaubnis gilt für ihre Nutzung als Uhr, nicht für die Nutzung einer Smartwatch zum Empfangen und Versenden von Nachrichten oder zum Spielen.

15. Gibt es Sonderregelungen bei Ausflügen oder Klassenfahrten?
Ja, für die Dauer des Ausflugs oder der Fahrt können die jeweiligen Lehrkräfte zusätzliche Vorgaben oder Ausnahmen von dem Handykonzept festlegen. Diese Änderungen erfolgen mit Blick auf das Alter der Schülerinnen und Schüler, dem pädagogischen Ziel der Fahrt, den Programmpunkten und den Besonderheiten am Zielort sowie der Dauer der Fahrt.

16. Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen gegen das Handykonzept?
Die Lehrkraft entscheidet über geeignete Maßnahmen, z. B. die zeitweise Abgabe des Handys, die Benachrichtigung der Eltern oder eine schriftliche Reflexionsarbeit. Bei schwerwiegenden Verstößen werden weitere pädagogische und ggf. rechtliche Schritte mit der Schulleitung abgestimmt.

17. Wann werden Eltern über Verstöße ihrer Kinder gegen das Handykonzept informiert?
Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen werden die Eltern benachrichtigt. Das Ziel dabei ist es, die Medienerziehung der Kinder als gemeinsame Aufgabe von Schule und Elternhaus zu gewährleisten.

18. Was ist bei illegalen Aktivitäten (z. B. Cybermobbing, unerlaubtem Fotografieren/Filmen etc.) zu erwarten?
In solchen Fällen werden die Eltern sofort informiert und weitere Maßnahmen werden mit der Schulleitung abgestimmt. Eine strafrechtliche Verfolgung ist möglich.

Kategorie 2: Beweggründe und Motivation für die Einführung des Handykonzepts

19. Warum benötigt das BvA ein Handykonzept?
Das Schulministerium des Landes NRW fordert alle öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen auf, bis zum Herbst 2025 eigene, altersgerechte Regeln für die private Handynutzung verbindlich in ihre Schulordnung aufzunehmen.  An weiterführenden Schulen soll es altersgerechte, verbindliche Regelungen geben, die den Medienkonsum deutlich beschränken. Die Regelungen sollen unter anderem folgende Inhalte berücksichtigen: Die Handynutzung im Schulgebäude, auf dem Schulhof, im Unterricht, in den Pausen und Freistunden, die Festlegung von Handy- und handyfreien Zonen und Maßnahmen bei Regelverstößen (siehe auch: https://www.schulministerium.nrw/handynutzung-schule).
Unabhängig von dieser Aufforderung hat sich die Schulgemeinschaft des BvA  schon zuvor auf den Weg gemacht, die Handynutzung im Schulalltag kritisch zu hinterfragen und zu reflektieren. Antrieb für die Arbeit an einem Handykonzept waren dabei in erster Linie die Förderung der mentalen Gesundheit unserer Schülerinnen und Schüler sowie die Stärkung ihrer sozialen Kompetenzen (siehe auch Frage 18)

20. Was ist das Ziel der Handykonzepts an unserer Schule?
Die Handyregelung verfolgt mehrere Ziele. Ein wichtiges Ziel ist der Schutz der mentalen Gesundheit und des psychischen Wohlbefindens unserer Schülerinnen und Schüler. Das zwanghafte Gefühl, permanent erreichbar sein zu müssen, die unterschwellige Angst, einen Post oder eine Nachricht zu verpassen, der permanente Vergleich auf social media – all das erzeugt auf Kinder und Jugendliche einen starken Druck, dem sie durch eine unreglementierte Handynutzung auch in der Schule mehr und mehr ausgesetzt sind. Unser Handykonzept schafft einen bewussten Freiraum für unsere Schülerinnen und Schüler.  
Als weiteres Ziel ermöglicht das Handykonzept unseren Schülerinnen Schülern eine erhöhte Konzentration auf den Unterricht durch die Verringerung von Ablenkung und das Ermöglichen einer langfristigen und ungestörten Fokussierung auf ein Thema oder eine Aufgabe.
Darüber hinaus stellt die Förderung der sozialen Kompetenzen unserer Schülerinnen und Schüler ein wichtiges Ziel des Handykonzepts dar: Durch die ausbleibende Handy-Fokussierung der Kinder und Jugendlichen in großen und kleinen Pausen wird das Miteinander der Schülerinnen und Schüler verbessert. Kommunikative Kompetenzen werden gestärkt, das soziale Erleben gefördert – was gleichzeitig das Wohlbefinden im Laufe des Schultags erhöht.

21. Wieso gibt es unterschiedliche Handykonzepte in der Sekundarstufe I und Sekundarstufe II?
Die Grundregel des Handykonzepts gilt für alle Schülerinnen und Schüler am BvA – sowohl in der Sekundarstufe I  und II. Jedoch kommt es in der Sekundarstufe II zu altersangemessenen Anpassungen.

Ziel des Handykonzepts ist es, die Konzentration auf den Unterricht zu fördern, das Ablenkungspotenzial durch die Handynutzung zu reduzieren, dem Druckgefühl auf Seiten unserer Schülerinnen und Schüler, permanent erreichbar sein zu müssen entgegenzuwirken und ihr Belastungsgefühl durch „FOMO“, der mittlerweile weit verbreiteten Angst, in den sozialen Netzwerken etwas zu verpassen, abzubauen. Gleichzeitig möchte das BvA die sozialen Kompetenzen unserer Schülerinnen und Schüler durch bewusstes Erleben der sozialen Kontakte in den Pausen fördern. Dafür benötigen gerade die jüngeren Schülerinnen und Schüler Hilfestellung durch klare Regeln. 

    Mit den Anpassungen und altersgerechten Lockerungen des Handykonzepts in der Sekundarstufe II wird den steigenden Verpflichtungen und der zunehmenden Verantwortung unserer Schülerinnen und Schüler im Familien- und Privatleben Rechnung getragen und ihnen eine individuelle Erreichbarkeit ermöglicht. Gleichzeitig üben die älteren Schülerinnen und Schüler durch ihre Handynutzung weiter ihre Vorbildfunktion für die jüngeren Kinder und Jugendlichen am BvA aus. 

     

    22. Ist diese Regelung nicht ein Rückschritt im Hinblick auf die Digitalisierung?
    Der Digitalisierung wird am BvA in vielfältiger Weise Rechnung getragen, sie wird gefördert und ist ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeitsweise. Dies betrifft zum einen die Nutzung und zielgerichtete Anwendung digitaler Technologien im Unterricht, das Bereitstellen digitaler Kommunikationswege mit Schülerinnen und Schülern sowie ihren Eltern über digitale Plattformen wie Microsoft-Teams oder WebUntis. Zum anderen betrifft es auch die Förderung digitaler Medienkompetenz, die am BvA im Unterricht und auch in Fortbildungsmaßnahmen für Schülerinnen und Schülern gezielt angestrebt wird (siehe auch Frage 36). Ein unreflektiertes und nicht verantwortungsvolles Handynutzungsverhalten stellt keine Förderung der Medienkompetenz dar.

    Kategorie 3: Durchsetzung und Maßnahmen des Handykonzepts

    23. Wer trägt die Verantwortung für die Umsetzung der Regelungen?

    Während der Schulzeit tragen die Lehrkräfte die Verantwortung für die Umsetzung des Handykonzepts. Dennoch ist die Medienerziehung eine gemeinsame Aufgabe von Schule und Elternhaus. Daher werden die Erziehungsberechtigten bei wiederholten Verstößen gegen die Handyregelung informiert, um mit Ihrem Kind die Handynutzung in der Schule zu reflektieren.

    24. Welche Konsequenzen erfolgen, wenn mein Kind sein Handy verwendet?

    In diesem Fall entscheidet die Lehrkraft über geeignete Maßnahmen, z. B. die zeitweise Abgabe des Handys, die Benachrichtigung der Eltern oder eine schriftliche Reflexionsarbeit. Bei schwerwiegenden Verstößen, wie z.B. dem Filmen und Fotografieren anderer Personen, werden weitere pädagogische und ggf. rechtliche Schritte mit der Schulleitung abgestimmt.

    25. Was passiert mit dem Handy, wenn mein Kind dieses aufgrund eines Verstoßes  gegen die Handyregel zeitweise abgeben muss?

    Wenn das Handy für den verbleibenden Schultag abgegeben werden muss, wird der Schüler oder die Schülerin aufgefordert, das Handy im Sekretariat persönlich  abzugeben. Dort wird es in einem separaten, einzeln verschließbaren Schließfach in einem Handytresor deponiert. Für jedes Schließfach existieren zwei Schlüssel, einen erhält der Schüler/die Schülerin, der Ersatzschlüssel verbleibt als Sicherheitsmaßnahme im Sekretariat. Die Abgabe des Handys wird kontrolliert, bei einer ausbleibenden Abgabe trotz Aufforderung erfolgen weitere Maßnahmen. Nach 13:30 Uhr kann sich der Schüler/die Schülerin das Handy im Sekretariat wieder abholen und mit dem erhaltenen Schlüssel das Schließfach öffnen, sodass die Mitnahme eines anderen Handys ausgeschlossen ist. Für die rechtzeitige Abholung des Handys während der Öffnungszeiten des Sekretariats trägt der Schüler/die Schülerin die Verantwortung.

    26. Warum werden keine Magnettaschen oder Schließfächer zum Deponieren oder Abnehmen der Handys angeschafft und eingesetzt?

    Es gibt aktuell eine Vielzahl an Verwahrungsmöglichkeiten, um Handys temporär nicht zugänglich aufzubewahren: Von Handy-Safes in Klassenräumen bis hin zu magnetisch verschließbare Handytaschen als 1:1 Ausstattung und vielem mehr. Im Zuge der Ausarbeitung des Handykonzepts hat das BvA diese Möglichkeiten hinsichtlich ihrer Durchführbarkeit an unserer Schule und in unserem spezifischen Schulalltag geprüft. Im Laufe dieses Prozesses wurde sich für eine zentrale, gesicherte Abgabestelle der Handys im Sekretariat entschieden. Dabei lag der Fokus sowohl auf der Praktikabilität als auch auf einer möglichst geringen finanziellen Belastung der Elternhäuser.

    27. Wie erfolgt die Kontrolle und Umsetzung des Konzeptes?

    Die Kontrolle und Umsetzung erfolgt durch alle im System Schule beteiligten Personen. Insbesondere legen die Lehrkräfte besonderen Wert auf die erfolgreiche Umsetzung, um das Schulleben am BvA für alle involvierten Personen qualitativ zu gestalten: mit mehr sozialen Interaktionen, mehr realen Gesprächen, mehr Möglichkeiten zum Abschalten und erhöhter Aufmerksamkeit – für sich selbst, für andere und für Unterrichtsinhalte.

    28. Mein Kind beobachtet Verstöße gegen das Handyverbot, z.B. auf dem Schul-WC – an wen kann es sich wenden, wenn es sich durch die unerlaubte Handynutzung anderer Schülerinnen und Schüler gestört, bedrängt oder belästigt fühlt?

    In einem solchen Fall ist immer eine Lehrkraft zu informieren. In den Pausen sind dies die aufsichtsführenden Lehrkräfte. Außerhalb der Pausen sind Fachlehrkräfte oder Klassenleitungen zu informieren. Wir am BvA nehmen das Sicherheitsbedürfnis unserer Schülerinnen und Schüler ernst, weshalb es uns wichtig ist, solchen Fällen direkt nachgehen zu können.

    29. Welches Alternativangebot wird Schülerinnen und Schülern in den Pausen am BvA geboten, um die Durchsetzung des Handykonzepts zu unterstützen?

    Es gibt am BvA eine Vielzahl an Möglichkeiten und Angeboten, wie die Schülerinnen und Schüler ihre Pausen aktiv gestalten können. Die Klassen der Jahrgangsstufen 5 und 6 haben eine eigene Spielekiste im Klassenraum mit unterschiedlichsten Outdoor-Spielgeräten.  Des Weiteren bietet die SV in den Pausen eine Spiel- und Sportgeräteausleihe für alle Schülerinnen und Schüler an. Darüber hinaus gibt es weitere Pausenangebote, wie die „bewegte Pause“ in der Sporthalle, die ein zusätzliches Bewegungsangebot darstellt, oder die „Brettspielpause“, um gemeinsam mit anderen Kindern Gesellschaftsspiele zu spielen.

    30. Wie wird sichergestellt, dass auch in Vertretungsstunden die Handys nicht genutzt werden?
    Für die Vertretungsstunden gelten ausdrücklich die gleichen Regeln wie für den Fachunterricht. Die Vertretungslehrkraft stellt die Einhaltung der Regeln sicher.

    Kategorie 4: Erreichbarkeit und Informationsweiterleitung während des Schultags

    31. Wie kann ich mein Kind in Notfällen erreichen?
    In dringenden Notfällen können Sie das Sekretariat telefonisch kontaktieren. Bitte wägen Sie ab, wie dringlich ihr Anliegen ist und ob dieses zwingend eine Rückmeldung Ihres Kindes vor Unterrichtsschluss erfordert.

    32. Wie kann sich mein Kind über Vertretungsunterricht informieren?
    Ihr Kind kann sich auf WebUntis vor Betreten des Schulgeländes über tagesaktuelle Vertretungen informieren. Des Weiteren sind alle Vertretungen und Raumänderungen auf dem digitalen Vertretungsplan im Foyer abgebildet – dort kann sich ihr Kind vor Unterrichtsbeginn und in jeder Pause informieren.  
    Ab der Jahrgangsstufe 8 sind die Schülerinnen und Schüler mit iPads ausgestattet, wodurch eine Einsicht in WebUntis jederzeit möglich ist.

    33. Mein Kind hat WebUntis nicht auf seinem BvA-iPad– wie kann es den Vertretungsplan einsehen?
    Die WebUntis-App ist auf jedem BvA-iPad vorinstalliert. Ihr Kind benötigt seine Zugangsdaten, um sich in der App anmelden zu können. Dann ist eine Einsicht in den persönlichen Stundenplan und mögliche Unterrichtsänderungen jederzeit möglich. Sollten die Zugangsdaten nicht mehr bekannt sein, kann sich ihr Kind an Herrn Sauer wenden.

    34. Wie werden Eltern bei kurzfristigem Unterrichtsentfall oder Stundenplanänderungen informiert?
    Über den WebUntis- Elternaccount können sich Eltern jederzeit über Unterrichtsänderungen ihrer Kinder informieren. Bei kurzfristigem Unterrichtsentfall können Schülerinnen und Schüler über das Sekretariat ihre Eltern telefonisch informieren, wenn es z. B. Unsicherheiten bezüglich des Heimwegs gibt.

    Kategorie 5: Digitales Arbeiten im Unterricht /Medienerziehung am BvA

    35. Wird es eine 1:1 Ausstattung mit iPads für alle Jahrgangsstufen am BvA geben?
    Das Medienkonzept des BvA sieht eine 1:1Ausstattung aller Schülerinnen und Schüler erst ab der Jahrgangsstufe 8 vor. Dies erfolgt aus pädagogischen Gründen, um in den Jahrgangsstufen 5-7 den Fokus auf den Erwerb grundlegender schulischer Kompetenzen zu legen und eine Überforderung durch das konstante digitale Arbeiten zu verhindern. Dennoch stehen genügend iPads in portablen iPad-Koffern zur Verfügung, um auch in den Jahrgangsstufen 5-7 jederzeit digital im Unterricht arbeiten zu können und iPads gezielt für das Lernen einzusetzen.

    36. Wie sind Recherchen oder Vorbereitungen von Präsentationen für den Unterricht möglich – darf das Handy für diese Zwecke im Unterricht genutzt werden?

    Wenn im Unterricht Recherchen im Internet durchgeführt werden, dann erfolgt dies in allen Jahrgangsstufen über die iPads des BvA. Eine Nutzung des Handys oder des privaten Datenvolumens für Unterrichtszwecke ist nicht erforderlich. Auch die Arbeit an digitalen Präsentationen erfolgt über die digitale Ausstattung des BvA. 

    37. Wie wird die Kommunikation zum Thema Hausaufgaben erfolgen?
    Die Hausaufgaben werden wie in den vergangenen Schuljahren von den Lehrkräften im digitalen Klassenbuch auf WebUntis eingetragen. Gleichzeitig sind die Schülerinnen und Schüler angehalten, ein Hausaufgabenheft zu führen, um ihre Eigenverantwortung zu schulen.

    38. Werden Microsoft-Teams und WebUntis weiterhin in gewohnter Form genutzt?
    Ja, als digitale Plattformen werden am BvA Microsoft-Teams und WebUntis weiterhin wie gewohnt genutzt.

    39. An wen kann ich mich wenden, wenn ich mich mit der Handynutzung meines Kindes überfordert fühle?
    Das Schulministerium des Landes NRW bittet unterschiedliche Informationsangebote zu den Themen Medienkonsum und Handynutzung (https://www.schulministerium.nrw/handynutzung-schule). Weitere Informationen und Kontaktstellen finden Sie u.a. auf folgenden Internetseiten:

    • https://www.klicksafe.de/
    • https://www.elternundmedien.de/
    • https://www.medienanstalt-nrw.de/
    • https://www.schau-hin.info/

      40. Wie wird trotz Einführung des Handykonzeptes der eigenverantwortliche Umgang mit Handys und digitalen Medien und die Selbstreflexion der Kinder hinsichtlich ihrer Mediennutzung gefördert?
      Für uns am BvA ist es ein wichtiges Ziel, unseren Schülerinnen und Schülern einen verantwortungsvollen und sicheren, aber auch produktiven und kreativitätsfördernden Umgang mit digitalen Medien zu vermitteln. Um sicherzustellen, dass unsere Schülerinnen und Schüler ihre Medienkompetenzen entwickeln und erweitern, bieten wir verschiedene Fortbildungsmaßnahmen an. Dazu gehören beispielsweise Medien- und Technikscouts, die als Ansprechpartner für Fragen rund um das Thema Medien und Technik zur Verfügung stehen. Zudem finden regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen für Schülerinnen und Schüler im Bereich Medienkompetenz statt. So gibt es jährliche Medienkompetenztage für die Jahrgangsstufen 5, 6 und 7, bei denen die Schülerinnen und Schüler verschiedene Workshops besuchen, um ihre Medienkompetenz zu verbessern: Dabei sind die Workshops didaktisch so aufbereitet, dass die Kinder und Jugendlichen ihre eigene Mediennutzung kritisch reflektieren – hinsichtlich der Chancen, aber auch der Gefahren bei einer unreflektierten Nutzung, wie Cybermobbing oder Suchtverhalten.
      Auch abseits dieser gezielten Fortbildungsmaßnahmen findet das Erlernen eines eigenverantwortlichen Umgangs mit Handys und Medien in unserem Unterricht Raum. So wird in allen Fächern der Medienkompetenzrahmen des Landes NRW umgesetzt und die Unterrichtsgestaltung bindet digitale Medien ein: Zur zielgerichteten Erstellung kreativer Lernprodukte, zum Entdecken neuer, digitaler Lernmethoden und zum Kennenlernen und Anwenden von digitalen Programmen und Apps.

    Kategorie 6: Sonderregelungen

    41. Welche Sonderregelungen gibt es?
    Auf Ausflügen und Klassenfahrten können die jeweiligen Lehrkräfte zusätzliche Vorgaben oder Ausnahmen von dem Handykonzept festlegen. Diese Änderungen erfolgen mit Blick auf das Alter der Schülerinnen und Schüler, dem pädagogischen Ziel der Fahrt, den Programmpunkten und den Besonderheiten am Zielort sowie der Dauer der Fahrt.

    42. Mein Kind ist Diabetiker*in und muss aus gesundheitlichen Gründen das Handy nutzen. Wie können wir sicherstellen, dass es das Handy als gesundheitliches Hilfsmittel nutzen kann?
    Eine Nutzung des Handys aus gesundheitlich gebotenen Gründen ist selbstverständlich auch während des Schultags möglich. Sprechen Sie dies bitte mit der Klassen- oder Stufenleitung ab. Liegt nachweislich ein medizinischer Grund vor, erhält ihr Kind einen „Handy-Pass“ zur Vorlage, mit dem es auch vor unbekannten Lehrkräften ausweisen kann, dass das Handy als gesundheitliches Hilfsmittel genutzt werden darf.

    43. Welcher gesundheitliche Grund rechtfertigt eine Nutzung des Handys?
    Wenn bei Ihrem Kind ein gesundheitlicher Grund vorliegt, der Ihres Erachtens eine Handynutzung im Laufe des Schulalltags erfordert, besprechen Sie dies bitte als individuellen Fall mit der Klassen- oder Stufenleitung.