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Elternmitwirkung am BvA
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Vorsitzende
Elternmitwirkung am Bettina-von-Arnim-Gymnasium
Die Gremien, in denen Eltern mitwirken können und sollen, sind unter anderem die Klassenpflegschaft, die Schulpflegschaft und die Schulkonferenz.
Eltern haben das Recht, durch ihre Vertretungen an der Gestaltung des Schulwesens mitzuwirken. Dies ist in der Landesverfassung von Nordrhein-Westfalen (Art 10 Absatz 2) verankert; wie die Mitwirkung im Einzelnen abläuft, regelt das Schulgesetz und hier vor allem der Teil über die Schulverfassung (§§ 62 ff SchulG).
Lehrkräfte, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen sollen in vertrauensvoller Zusammenarbeit an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mitwirken und dadurch die Eigenverantwortung in der Schule fördern. Zur vertrauensvollen Zusammenarbeit gehören der offene Austausch von Meinungen und Informationen, eine Kultur des Dialogs, der Respekt vor der Meinung anderer und der Wille zum Konsens.
Die Mitglieder der Mitwirkungsgremien werden jeweils für ein Schuljahr gewählt, die Tätigkeit der Eltern ist ehrenamtlich.
Die Klassenpflegschaft Alle Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft. Die Klassenpflegschaft wählt aus ihrer Mitte zu Beginn des Schuljahres eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit von Eltern und Lehrerinnen und Lehrern. Dazu gehören die Information und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, vor allem aber über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse. Themen können beispielsweise sein:
Die oder der Vorsitzende beruft die Sitzungen der Klassenpflegschaft ein und legt in Absprache mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer die Tagesordnung fest. Auch einzelne Eltern können Themen zur Tagesordnung anmelden. Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer wird in der Regel an der Sitzung teilnehmen.
Die Schulpflegschaft
Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien.
Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften. An den Sitzungen können auch ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter mit beratender Stimme teilnehmen. Die oder der Vorsitzende der Schulpflegschaft lädt zu den Sitzungen ein und setzt die Tagesordnung fest. Die Schulleiterin oder der Schulleiter soll beratend an den Sitzungen teilnehmen. Die Eltern können auch unter sich über die Bildungs- und Erziehungsarbeit beraten. Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und bis zu drei Stellvertreterinnen und Stellvertreter. Sie wählt außerdem fünf Elternvertreter für die Schulkonferenz. Die Klassenkonferenz Entscheidungen, die in der Schulkonferenz zu treffen sind, sollten vorher in der Schulpflegschaft besprochen und beraten werden. Die Schulpflegschaft kann auch eigene Anträge an die Schulkonferenz richten, über die dort abgestimmt wird.
Die Schulkonferenz Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. Sie besteht an unserer Schule aus insgesamt 20 Personen: Fünf Elternvertretern, die von der Schulpflegschaft gewählt werden, 10 Vertreter der Lehrerinnen und Lehrer (von der Lehrerkonferenz gewählt) und 5 Vertretern der Schülerschaft.
Die Schulkonferenz berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten. Die vielfältigen Aufgaben der Schulkonferenz sind im Schulgesetz geregelt und umfassen zum Beispiel folgende Angelegenheiten:
und vieles mehr ...
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