Elternmitwirkung am BvA
 



Schulpflegschaft Schuljahr 2011/2012:


Schulpflegschaftsvorsitzende Carola Westerheide (2.von rechts) mit ihren Stellvertretern Michael Rodehutskors, Antje Schlösser
und Dr. Jan Wisser (von links)

 


Anschriften:

Carola Westerheide
An der Bicker Hecke 17
41542 Dormagen

Michael Rodehutskors
Adolf-von Menzel-Str. 44
41539 Dormagen

Antje Schlösser
Friedrich-Ebert-Str. 23
41539 Dormagen

Dr. Jan Wisser
Haberlandstr. 33
41539 Dormagen

Sie erreichen uns über das Sekretariat der Schule oder unter folgender Emailanschrift: bva.eltern@web.de.

 

 

 

Tätigkeitsbericht der Schulpflegschaft des Bettina-von-Arnim-Gymnasiums
im Schuljahr 2010/2011


Auch im vergangenen Schuljahr lag einer unserer Tätigkeitsschwerpunkte auf der weiteren Intensivierung der Kommunikation zwischen der Schule und den Eltern. So haben wir wieder zahlreiche Emails hin- und her geschickt und viele persönliche Gespräche mit unserer Schulleitung geführt – dafür möchten wir unserem Interims-Schulleiter, Herrn Seyfert, und Herrn Lindner, der ja im Frühsommer das "Ruder" übernommen hat, sehr herzlich danken.

Im Mittelpunkt standen dabei vielfältige Fragen rund um den
Schulalltag. Als Stichworte seien hier beispielsweise die Unterrichtssituation bzw. Lehrerausstattung, die weitere Einführung von Doppelstunden, eine verbesserte Öffentlichkeitsarbeit oder die Sauberkeit des Schulhof-Außengeländes genannt.

Über die positiven Entwicklungen in vielen Bereich haben wir die Eltern nach Möglichkeit zeitnah informiert. Dazu wurde oftmals der
Emailverteiler über die Klassenpflegschaftsvorsitzenden genutzt, denen wir an dieser Stelle auch einmal für ihre Unterstützung Dank sagen möchten. Auch in Zukunft werden wir weiterhin auf diesem Weg Informationen an die Eltern weitergeben und sind natürlich selbst auch auf diese Weise bei Fragen, Anregungen oder Problemen zu erreichen (bva.eltern@web.de).

Ein weiterer zeitintensiver Schwerpunkt der Arbeit der Schulpflegschaft war die Mitwirkung bei der Neuorganisation des Tages der Offenen Tür im vergangenen Herbst und bei den Feierlichkeiten zum 50jährigen Bestehen unserer Schule in diesem Jahr. Das Schulfest im Juli wurde - nicht zuletzt durch das herausragende Engagement der SchülervertreterInnen unter der Leitung von Charlotte Mielke, zahlreicher Lehrer und vor allem der Schüler und ihrer Eltern - ein großer Erfolg. Es war schön zu sehen,
dass das Bettina-von-Arnim-Gymnasium durch unsere gemeinsame Anstrengung an diesem Tag von Vielen nicht nur als Schule, sondern als Haus der vielfältigsten Talente und Ideen und Raum für eine ausgelassene Feier wahrgenommen wurde.

Last but not least war die Schulpflegschaft in die Beratungen zur
Findungen eines neuen Rektors beteiligt, die schließlich in dem
einstimmigen Votum der Schulkonferenz für Herrn Lindner mündete. Wir freuen uns auch im kommenden Jahr auf eine gute Zusammenarbeit!

 

 

 

Elternmitwirkung am Bettina-von-Arnim-Gymnasium

 

Die Gremien, in denen Eltern mitwirken können und sollen, sind unter anderem die Klassenpflegschaft, die Schulpflegschaft und die Schulkonferenz.

 

Eltern haben das Recht, durch ihre Vertretungen an der Gestaltung des Schulwesens mitzuwirken. Dies ist in der Landesverfassung von Nordrhein-Westfalen (Art 10 Absatz 2) verankert; wie die Mitwirkung im Einzelnen abläuft, regelt das Schulgesetz und hier vor allem der Teil über die Schulverfassung (§§ 62 ff SchulG).

 

Lehrkräfte, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen sollen in vertrauensvoller Zusammenarbeit an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mitwirken und dadurch die Eigenverantwortung in der Schule fördern. Zur vertrauensvollen Zusammenarbeit gehören der offene Austausch von Meinungen und Informationen, eine Kultur des Dialogs, der Respekt vor der Meinung anderer und der Wille zum Konsens.

 

Die Mitglieder der Mitwirkungsgremien werden jeweils für ein Schuljahr gewählt, die Tätigkeit der Eltern ist ehrenamtlich.

 

Die Klassenpflegschaft

Alle Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft. Die Klassenpflegschaft wählt aus ihrer Mitte zu Beginn des Schuljahres eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit von Eltern und Lehrerinnen und Lehrern. Dazu gehören die Information und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, vor allem aber über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse. Themen können beispielsweise sein:

 

  • Hausaufgaben
  • Leistungsüberprüfungen
  • Arbeitsgemeinschaften
  • Schulveranstaltungen außerhalb der Schule
  • Anregungen zur Einführung von Lernmitteln
  • Erziehungsschwierigkeiten.

 

Die oder der Vorsitzende beruft die Sitzungen der Klassenpflegschaft ein und legt in Absprache mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer die Tagesordnung fest. Auch einzelne Eltern können Themen zur Tagesordnung anmelden. Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer wird in der Regel an der Sitzung teilnehmen.

 

Die Schulpflegschaft

Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien.

Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften. An den Sitzungen können auch ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter mit beratender Stimme teilnehmen.

Die oder der Vorsitzende der Schulpflegschaft lädt zu den Sitzungen ein und setzt die Tagesordnung fest. Die Schulleiterin oder der Schulleiter soll beratend an den Sitzungen teilnehmen. Die Eltern können auch unter sich über die Bildungs- und Erziehungsarbeit beraten.

Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und bis zu drei Stellvertreterinnen und Stellvertreter. Sie wählt außerdem fünf Elternvertreter für die Schulkonferenz.

 

Die Klassenkonferenz

Entscheidungen, die in der Schulkonferenz zu treffen sind, sollten vorher in der Schulpflegschaft besprochen und beraten werden. Die Schulpflegschaft kann auch eigene Anträge an die Schulkonferenz richten, über die dort abgestimmt wird.

 

Die Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. Sie besteht an unserer Schule seit Beginn dieses Schuljahres gemäß dem neuen Schulgesetz aus insgesamt 18 Personen und zwar aus je 6 Vertretern der Lehrerinnen und Lehrer, der Schülerinnen und Schüler und der Eltern.

Die Schulkonferenz berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten.

Die vielfältigen Aufgaben der Schulkonferenz sind im Schulgesetz geregelt und umfassen zum Beispiel folgende Angelegenheiten:

 

  • Schulprogramm
  • Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung
  • Festlegung der beweglichen Ferientage
  • Erprobung und Einführung neuer Unterrichtsformen
  • Einführung von Lernmitteln und Bestimmung der Lernmittel, die im Rahmen des Eigenanteils zu beschaffen sind
  • Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und Klassenarbeiten
  • Grundsätze zum Umgang mit allgemeinen Erziehungsschwierigkeiten sowie zum Abschluss von Bildungs -und Erziehungsvereinbarungen
  • Wahl der Schulleiterin oder des Schulleiters
  • Erlass einer Schulordnung,
  • Empfehlung zum Tragen einheitlicher Schulkleidung

 

und vieles mehr ...

 

 

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