Anspruch auf Notbetreuung

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

wie Sie sicher schon aus den offiziellen Meldungen des Landes Nordrhein-Westfalen gehört haben, wurde die Gruppe der für die Notbetreuung berechtigten Eltern ab dem 23. März 2020 erweitert. Ab dann dürfen auch Eltern die Notbetreuung der Schulen in Anspruch nehmen, bei denen ein Elternteil in den Berufsgruppen der so genannten kritischen Infrastruktur tätig sind. Bitte teilen Sie uns und der Stadt Dormagen schnellstmöglich mit, ob Sie unter diesen geänderten Bedingungen einen Betreuungsbedarf haben.

Unter folgendem Link können Sie sich das aktuelle Formular für Ihren Arbeitgeber herunterladen:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf

Die Anträge an unsere Schule können Sie an unsere Email-Adresse senden: kontakt@bva-dormagen.de. Die Nachrichten an die Stadt gehen an schule.notbetreuung@stadt-dormagen.de

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie nochmals bitten, die aktuellen Entwicklungen im Auge zu behalten und sich regelmäßig über unsere Homepage und den Messenger zu informieren.

Bleiben Sie gesund!